Verehrter Gast,
wir werden uns alle Mühe geben, Ihren Aufenthalt in unserem Hause so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie wissen, welche Leistungen wir erbringen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.
1.) Vertragsabschluss
Mit Bestellung, Zusage oder kurzfristiger Bereitstellung der Unterkunft ist ein Gastaufnahmevertrag zu Stande gekommen. Dies gilt sowohl für schriftliche als auch für mündliche Vereinbarungen.
Einzelreservierung: Machen Sie Gebrauch von einer kostenlosen Option, wir halten Rücksprache mit Ihnen, bevor die letzten Zimmer vergeben sind.
Optionsreservierungen von Gruppen- oder Reiseveranstaltern geben die Namens- oder Teilnehmerliste spätestens 4 Wochen vor Anreise schriftlich bekannt.
Ergänzungen, Änderungen und mündliche Absprachen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung. Die Änderungen der Teilnehmerzahl +/- 10% ist bis 2 Wochen vor Anreise, kostenfrei möglich.
2.) An- und Abreise
Die Zimmer stehen Ihnen am Anreisetag ab 16:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Abreise mit uns vereinbart wurde.
3.) Leistungen und Preise
Die vereinbarten Preise und Leistungen ergeben sich aus den Angeboten und bestätigten Vereinbarungen der Reservierungsbestätigung. Die MwST. ist bereits inbegriffen. Sollte eine Erhöhung der MwSt. nach Vertragsabschluss erfolgen, müssen wir diese Erhöhung weiter berechnen. Sofern zwischen Vertragsabschluss und Anreisedatum mehr als 4 Monate liegen, behalten wir uns vor, Preisänderungen ohne Vorankündigung vorzunehmen.
Programmänderungen bei Programmen behalten wir uns vor.
4.) Zahlung
Die Rechnung bezahlen Sie bitte spätestens am Abreisetag in bar oder mit EC-Karte.
Bei Gruppen behalten wir uns vor,eine Vorrauszahlung von 50% bis 29 Tage vor Anreise zu erheben. Geht diese Vorrauszahlung nicht zum vereinbarten Termin bei uns ein, so sind wir zum Vertragsrücktritt berechtigt. Den Restbetrag bitten wir per Vorrausüberweisung oder bei An-Abreise in einem Betrag zu bezahlen.
5.) Rücktritt / Stornierung
Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen.
Es gelten folgende Bedingungen: (jeweils in % des Reisepreises)
Bei Gruppenreservierungen ist eine Umbestellung bis 10% der Teilnehmerzahl bis 14 Tage vor Reiseantritt möglich.
Im Falle des Rücktritts gelten folgende Bedingungen: (jeweils in % des Reisepreises)
Bis 29 Tage vor Anreise 50%
Bis 7 Tage vorher 80%
Falls wir in Vorlage für andere Leistungen Dritter getreten sind, so sind diese Ausgaben in vollem Umfang vom Auftraggeber zu ersetzen.
Ist es dem Landgasthof Bottler möglich, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung für den Teil der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
Wir empfehlen im allgemeinen eine Reiserücktrittsversicherung. Wir nennen Ihnen gerne einen geeigneten Versicherer.
6.) Haftung
Der Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast, als solcher auch als Gastgeber, haftet dem Hotelier in vollem Umfang für durch Sie selbst oder Ihre Gäste verursachten Schäden. Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt nicht gemindert.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, auch nicht bei vermittelten Privatpensionen, die lediglich vermittelt werden und in der Reisebeschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind. Der Gastgeber behält sich vor, vom Vertrag oder Teilen des Vertrages zurückzutreten, wenn die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen unmöglich oder nur schwer möglich ist, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche hergeleitet werden können.
Das Hotel haftet für eingebrachte Sachen nach den Bestimmungen des BGB. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, aus denen Gegenstände entwendet werden, unverschlossen waren.
Das Hotel haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in Prospekten sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen innerhalb des Unternehmens.
7.) Schlussbestimmungen
Die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern, sowie Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Im kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens.